Beschränkung des Holzeinschlags für 2021 /2022



30.10.2020

NRW bringt Antrag über Beschränkung des Holzeinschlags für 2021 und 2022 in den Bundesrat ein.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat einen Verordnungsantrag über die Beschränkung des Holzeinschlags für die Forstwirtschaftsjahre 2021 und 2020 in den Bundesrat eingereicht.

Auf Grundlage des Forstschäden-Ausgleichsgesetz sieht der Antrag eine Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags für die Holzart Fichte auf 70% des Normaleinschlags vor.

Der Antrag wurde wie folgt begründet:

- hoher Nadel-Schadholzanfall von jährlich durchschnittlich 56 Mio. fm in den Jahren 2018-2020

- erhebliche überregionale Marktstörung

- gravierender Verfall der Holzpreise

- Ausgleich auf den Holzmarkt, weil das Überangebot der Einschlagsreduktion entspricht.

- eine anhaltende Störung des Holzmarktes würde die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder  gefährden

- Freisetzen von Kapazitäten für Maßnahmen zur Eindämmung der Kalamität

- Steuerliche Erleichterung für Waldbesitzer




Zurück zur News-Übersicht
Cookies ermöglichen Ihnen die bestmögliche Nutzung dieser Website. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, erklären Sie sich mit unseren Datenschutzrichtlininen einverstanden.. Bestätigung mit »OK« schließt diesen Hinweis. mehr Infos / Datenschutzerklärung