NRW bringt Antrag über Beschränkung des Holzeinschlags für 2021 und 2022 in den Bundesrat ein.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat einen Verordnungsantrag über die Beschränkung des Holzeinschlags für die Forstwirtschaftsjahre 2021 und 2020 in den Bundesrat eingereicht.
Auf Grundlage des Forstschäden-Ausgleichsgesetz sieht der Antrag eine Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags für die Holzart Fichte auf 70% des Normaleinschlags vor.
Der Antrag wurde wie folgt begründet:
- hoher Nadel-Schadholzanfall von jährlich durchschnittlich 56 Mio. fm in den Jahren 2018-2020
- erhebliche überregionale Marktstörung
- gravierender Verfall der Holzpreise
- Ausgleich auf den Holzmarkt, weil das Überangebot der Einschlagsreduktion entspricht.
- eine anhaltende Störung des Holzmarktes würde die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder gefährden
- Freisetzen von Kapazitäten für Maßnahmen zur Eindämmung der Kalamität
- Steuerliche Erleichterung für Waldbesitzer