Neufassung der waldbaulichen Förderrichtlinie für Bayern (WALDFÖPR) zum 17. Februar 2020



17.02.2020

Um die verbesserten Fördermöglichkeiten des Bundes aus dem Waldklimagipfel an die privaten und kommunalen Waldbesitzer weitergeben zu können, wurde die waldbauliche Förderrichtlinie (WALDFÖPR) vorzeitig neu gefasst.
Die bisherige WALDFÖPR aus 2018 wäre noch bis Jahresende gültig gewesen, damit hätten die bayerischen Waldbesitzer jedoch noch ein Jahr lang auf höhere Fördersätze warten müssen.

Zunächst sind folgende vordringlichen Maßnahmen zur Antragstellung freigegeben:

- Wiederaufforstung Pflanzung
- Wiederaufforstung Pflanzung Nachbesserung
- Erstaufforstung Pflanzung
- Erstaufforstung Pflanzung Nachbesserung
- Waldrandgestaltung
- Waldrandgestaltung Nachbesserung
- Wiederaufforstung Praxisanbauversuche
- Erstaufforstung Praxisanbauversuche
- Bekämpfung rindenbrütende Insekten im Schutzwald
- Bekämpfung rindenbrütende Insekten außerhalb Schutzwald

Ausführliche Informationen unter www.waldbesitzer-portal.bayern.de/foerderung




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