BaySF: Regelungen für angeordnete Stillstandszeiten



03.04.2019

Die Bayerischen Staatsforsten, der Berufsverband der Forstunternehmer in Bayern e.V sowie die VdAW-Fachgruppe der Bayerischen Forstunternehmer einigten sich auf eine Entschädigungsregelung für angeordnete Stillstandszeiten.

Künftig wird es möglich sein bei Ausschreibungen der BaySF für angeordnete witterungsbedingte Stillstandszeiten oder sonstige angeordnete Stillstandszeit (z.B. Jagd, Naherholung) Entschädigungssätze pro Tag und Maschiene zu bebieten. Dies kann bis zu einem Höchstbetrag von 150,- € pro Tag und Maschine erfolgen.

Eine Entschädigung für Maschinenstillstände wird nur gezahlt, wenn keine Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen und der Auftraggeber (AG) den Stillstand anordnet, obwohl nach Meinung des Auftragnehmers (AN) eine Weiterführung der Arbeiten möglich wäre.
Die Maschinen müssen dabei am Platz verbleiben.

Je nach Größe des Loses und der Region ist die Gesamtdauer des entschädigungsfähigen Stillstandes begrenzt.

Eine Übersicht, in welchen Fällen Maschinenstillstände entschädigt werden, finden Sie hier




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